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Rechtsprechung
   OLG München, 21.12.1994 - 1 Ws 784/94   

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https://dejure.org/1994,4870
OLG München, 21.12.1994 - 1 Ws 784/94 (https://dejure.org/1994,4870)
OLG München, Entscheidung vom 21.12.1994 - 1 Ws 784/94 (https://dejure.org/1994,4870)
OLG München, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 1 Ws 784/94 (https://dejure.org/1994,4870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustellung eines Urteils; Abwesenheit des Angeklagten; Übergabe an Zustellungsbevollmächtigten

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.10.1943 - 2 D 196/43

    An den Zustellungsbevollmächtigten, der nach dem § 119 StPO. bestellt worden ist,

    Auszug aus OLG München, 21.12.1994 - 1 Ws 784/94
    So ist allgemein anerkannt, daß ein in Abwesenheit ergangenes Urteil dem Angeklagten nach § 232 Abs. 4 StPO durch Übergabe an den nach § 116 a Abs. 3 StPO bestellten Zustellungsbevollmächtigten wirksam zugestellt werden kann, weil ein nach dieser Vorschrift benannter Zustellungsbevollmächtigter für alle Zustellungen an die Stelle des Angeklagten tritt (vgl. RGSt 77, 212 ff; Kleinknecht/MeyerGoßner, 41.Aufl., § 232 StPO , Rdnr. 24; KK-Treier, 3.Aufl., § 232 StPO , Rdnr. 18; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 24.Aufl., § 232 StPO , Rdnr. 36; KMR-Paulus § 232 StPO , Rdnr. 20; AK-Keller, § 232 StPO , Rdnr. 9; SK-Schlüchter § 232 StPO , Rdnr. 27; a.M. Sarstedt/Hamm, 5.Aufl., Rdnr. 62).
  • LG Stuttgart, 12.05.2014 - 7 Qs 18/14

    Strafbefehlsverfahren: Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls

    Denn der Bevollmächtigte tritt in Bezug auf Zustellungen an die Stelle des Beschuldigten (RG, Urt. v. 07.10.1943 - 2 D 196/43 = RGSt 77, 212 (214); OLG München, Beschl. v. 21.12.1994 - 1 Ws 784/94 - juris, Rn. 7 f.; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. (2007), § 116a Rn. 16; Greßmann, NStZ 1991, 216 (218)).
  • BayObLG, 19.06.1995 - 4St RR 102/95

    Zustellung des Urteils

    "An den nach § 132 Abs. 1 Nr. 2 StPO bestellten Bevollmächtigten kann ein Urteil nach § 232 Abs. 4 StPO auch wirksam zugestellt werden, wenn er nicht zugleich Verteidiger des Angeklagten ist (im Anschluß an OLG München Beschluß vom 21.12.1994 MDR 1995, 405 ).«.

    die Stelle des Beschuldigten (RGSt 77, 212/214; OLG München MDR 1995, 405 ; OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 zu § 132 StPO ; KMR/Paulus StPO § 232 Rn. 20; AK/Krause StPO § 127 a Rn. 6; LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 232 Rn. 36).

  • AG Kehl, 07.09.2020 - 2 Cs 208 Js 18485/19

    Strafverfahren: Unmittelbare Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten für den

    Der Erlass eines Haftbefehls bei Weigerung der Befolgung der Anordnung nach § 132 StPO muss vor dem Hintergrund der Unwiderruflichkeit (OLG Koblenz, Beschluss vom 01. Juni 2004 - 1 Ss 311/03 -, NStZ-RR 2004, 373) und uneingeschränkten Geltung einer Zustellungsvollmacht für alle Arten von Zustellungen (OLG München, Beschluss vom 21.12.1994 - 1 Ws 784/94 -, MDR 1995, 405) im gesamten Verfahren, einschließlich der Vollstreckung, und der damit verbundenen erheblichen Risiken für den Beschuldigten, seine Interessen - insbesondere im Strafbefehlsverfahren - effektiv wahrnehmen zu können (vgl. eingehend AG Kehl, Beschluss vom 03. März 2015 - 3 Cs 206 Js 13333/14 -, juris), nicht ohne Weiteres unverhältnismäßig sein, was umso mehr gilt, wenn der Zustellungsbevollmächtigte - wie hier - ohne jegliches Wissen und Zutun des Beschuldigten unmittelbar durch das Gericht bestimmt werden soll; im schlimmsten Fall wird gegen den Beschuldigten eine durch Strafbefehl verhängte Geldstrafe von 360 Tagessätze im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckbar sein, ohne dass er überhaupt von der Erhebung der öffentlichen Klage wusste und jemals Gelegenheit hatte, sich vor Gericht gegen den Vorwurf zu verteidigen.
  • BayObLG, 07.07.1995 - 4St RR 104/95
    Der Senat hat in seinem eingehend begründeten und zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 19.6.1995 - 4St RR 102/95 im Anschluß an den Beschluß des Oberlandesgerichts München vom 21.12.1994 (MDR 1995, 405 ) dargelegt, daß eine Urteilszustellung.an einen nach § 132 Abs. 1 Nr. 2 StPO bestellten Zustellungsbevollmächtigten § 232 Abs. 4 StPO nicht verletzt.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.09.1994 - 2 VAs 12/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4420
OLG Karlsruhe, 28.09.1994 - 2 VAs 12/94 (https://dejure.org/1994,4420)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.09.1994 - 2 VAs 12/94 (https://dejure.org/1994,4420)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. September 1994 - 2 VAs 12/94 (https://dejure.org/1994,4420)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1976
  • MDR 1995, 405
  • NStZ 1995, 48
  • StV 1995, 63
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Der Richter kann dabei die Grenzen einer solchen Anordnung bestimmen und hat in diesem Rahmen die rechtliche Möglichkeit, Modalitäten ihrer Vollziehung zu regeln (BGHSt 28, 206, 209; BGHSt 36, 30, 31 - Ermittlungsrichter - BGH - Ermittlungsrichter - StV 1988, 90; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 48; vgl. auch BVerfGE 96, 44 - jeweils m.w.N.).

    Dieser Rechtsauffassung haben sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 79) und überwiegend auch die Oberlandesgerichte angeschlossen (s. etwa OLG Celle StV 1985, 137; OLG Hamm NStZ 1983, 232; NStZ 1984, 136; NStZ 1986, 326; NStZ 1989, 85; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 146; NStZ 1991, 50; NStZ 1995, 48; OLG Stuttgart NJW 1972, 2146; StV 1993, 235).

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98

    Vorlage an BGH (BGH) bei Abweichung eines Oberlandesgerichts (OLG); Rechtsweg für

    Der Richter kann dabei die Grenzen einer solchen Anordnung bestimmen und hat in diesem Rahmen die rechtliche Möglichkeit, Modalitäten ihrer Vollziehung zu regeln (BGHSt 28, 206, 209; BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] - Ermittlungsrichter - BGH - Ermittlungsrichter - StV 1988, 90; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 48 [OLG Karlsruhe 28.09.1994 - 2 VAs 12/94] ; vgl. auch BVerfGE 96, 44 - jeweils m.w.N.).

    Dieser Rechtsauffassung haben sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 79) und überwiegend auch die Oberlandesgerichte angeschlossen (s. etwa OLG Celle StV 1985, 137; OLG Hamm NStZ 1983, 232; NStZ 1984, 136; NStZ 1986, 326; NStZ 1989, 85; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 146; NStZ 1991, 50; NStZ 1995, 48; OLG Stuttgart NJW 1972, 2146 [OLG Stuttgart 07.06.1972 - 2 VAs 158/71] ; StV 1993, 235).

  • OLG Saarbrücken, 26.09.1995 - VAs 8/95
    Es kann mit der Generalstaatsanwaltschaft davon ausgegangen werden, daß die Versagung der Zustimmung durch das Amtsgericht die hierfür erforderliche Begründung (Körner, a.a.O., Rdn. 142 zu § 35; Körner, Die Vorschaltbeschwerde gegen die Verweigerung der Zurückstellung der Strafvollstreckung, NStZ 1995, S. 63 ff [66]) enthält.

    Deshalb kann die Zustimmung zur Zurückstellung der Vollstreckung nicht wie vorliegend allein darauf gestützt werden, daß bereits früher Zurückstellungen erfolgten und der Verurteilte erneut auch in Bewährungszeiten und trotz durchgeführter Therapien straffällig geworden ist oder Therapiechancen nicht genutzt hat (vgl. auch Körner, NStZ 1995, S. 63 ff).

  • OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98

    Abwicklung eines noch nicht erfüllten Grundstückskaufvertrages

    Nur für den Fall der beiderseitigen Nicht - oder Teilerfüllung verdient der Vertragsgegner der Gemeinschuldnerin einen Schutz, soweit er zu Gegenleistungen verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 1986, 1176 f. BGH NJW 1995, 1976 ; diese Wertung liegt auch der Regelung in § 454 BGB zugrunde, wo der Schutz des Austauschverhältnisses dem Vorleistenden infolge seiner Vorleistung teilweise versagt wird).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.1996 - 2 VAs 11/96
    Zwar steht im vorliegenden Fall grundsätzlich der Rechtsweg nach § 23 ff EGGVG offen, weil der Antragsteller Art und Weise der Durchführung der Durchsuchung beanstandet (vgl. nur BGHSt 28, 206, 208 f.; 37, 79, 82; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. S 98 Rdnr. 23; S 105 Rdnr. 17; § 23 EGGVG Rdnr. 10; jew. m.w.N.) und weil der Vollzug der Durchsuchung durch den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Beschlagnahme der sichergestellten Unterlagen abgeschlossen wurde (BGH NJW 95, 3397 = MDR 95, 1158; Senat NStZ 1995, 48 = NJW 1995, 1976 = StV 1995, 63 f. = Justiz 1995, 54 f.).
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